Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stegemann Media

§1 Geltungsbereich der Bedingungen
§1.1
Alle Angebote, Leistungen und Lieferungen von Stegemann Media an den Auftraggeber basieren ausschließlich auf diesen Geschäftsbedingungen.

§1.2
Sie gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis bei zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Sie werden bei jedem Angebot angehangen und sind jederzeit auf der Webseite www.stegemannmedia.de einsehbar.

§1.3
Abweichungen sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich durch den Auftragnehmer Stegemann Media genehmigt wurden.

§2 Geheimhaltung
Stegemann Media ist dazu verpflichtet alle Informationen des Auftraggeber geheim zu halten.

§3 Urheberrecht
§3.1
Alle durch die Stegemann Media erbrachten Leistungen, Skizzen und Entwürfe unterliegen dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG).

§3.2
Verstößt der Auftraggeber gegen Urheberrechte der Stegemann Media, verwirkt er dieser gegenüber eine Vertragsstrafe in zweifacher Höhe der für diesen Auftrag vereinbarten Vergütung.

§4 Eigentumsrechte
Die Eigentumsrechte an erbrachten Leistungen, Skizzen und Entwürfen werden nicht auf den Auftraggeber der Stegemann Media übertragen. Stattdessen erhält dieser lediglich die Nutzungsrechte.

§ 5 Nutzungsrechte
§ 5.1
Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte nach erbrachter Leistung und vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

§ 5.2
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist grundsätzlich unzulässig. Es sei denn, es wurde dem Auftraggeber eine ausdrückliche Genehmigung durch die Stegemann Media dafür erteilt.

§ 5.3
Ausdrücklich gestattet ist die Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Werke für Projekte und Webseiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellt.

(2) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer an den zu Zwecken der Gestaltung und Bearbeitung übermittelten Inhalten (Bilder, Videos, Grafiken, Texte) das Recht, diese Inhalte für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Dem Auftragnehmer wird hierzu ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte eingeräumt.

§6 Anspruch auf Erwähnung
Der Stegemann Media ist es gestattet, sich als Urheber auf erstellten Projekten, ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftraggeber, auszuweisen. Auf der Webseite befindet sich der Hinweis: Umsetzung und Gestaltung durch die Stegemann Media in der Fußzeile und ggf. im Impressum.

Zudem darf der Auftragnehmer den Prozess, sowie die fertigen Projekte posten. Darunter zählen die Webseite der Stegemann Media, sowie die Social Media Konten der Stegemann Media bei Instagram und Facebook.

§7 Kündigung oder Kundenrücktritt
§7.1
Zeitlich begrenzte Verträge können, ohne Angabe von Gründen, bis 30 Tage vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.

§7.2

Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch, um die zuvor vereinbarte Laufzeit.

§8 Angebote

Von der Stegemann Media ausgestellte Angebote sind ab Angebotserstellung maximal14 Tage gültig, es sei denn es ist im Angebot anders geregelt.
Danach verfällt der Anspruch auf die darin enthaltenen Preise.

§9 Vorschussanspruch und Abschlusszahlung

§9.1 Vorschussanspruch: Die Stegemann erhebt eine Setup Gebühr von 50% der Auftragswertes zum Start des Projektes, diese sind unmittelbar bei Annahmen des Angebotes fällig. Die Stegemann Media startet erst mit der Erbringung der Leistung, sofern diese Rechnung beglichen ist.

§9.2 Abschlusszahlung: Die Abschlusszahlung in Höhe von 50% wird dem Auftraggeber unmittelbar nach Abschluss des Projekts in Rechnung gestellt. Die Dienstleistung wird erst nach erfolgreicher Zahlung der Abschlusszahlung an den Auftraggeber übergeben und veröffentlicht.

Sofern nicht anders vereinbart, wird die Abschlusszahlung spätestens einen Monat nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig, es sei denn, Stegemann Media ist für eine Verzögerung verantwortlich.

§10 Leistungsdokumentation

Die Stegemann Media bewahrt die Projektunterlagen nach Beendigung des Auftrages, oder Auslauf eines zeitlich begrenzten Vertrages für drei Monate kostenfrei auf. Nach dieser Frist ist die Stegemann Media dazu befähigt, diese Dokumente ohne Mitteilung des Auftraggeber zu vernichten.

§11 Datenschutz
§11.1
Daten, die im Zusammenhang mit der Ausführung eines Projektes für den Auftraggeber stehen, werden für diesen Zweck gespeichert.

§11.2

Dabei wird auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Bezug genommen.

§11.3

Zur Speicherung von Projektdateien werden zum Teil Dienste der Google Inc. beansprucht. Somit gelten zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die AGB und die Datenschutzrichtlinien der Google Inc. Diese können unter https://policies.google.com/privacy?hl=de eingesehen werden.

§12 Haftung
§12.1
Die Stegemann Media übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Vor der Veröffentlichung der Webseite ist der Auftraggeber verpflichtet, das Impressum, die Datenschutzerklärung und alle anderen Inhalte von einem Anwalt überprüfen zu lassen und zu bestätigen, dass sie Eigentum des Auftraggebers sind. Die von uns bereitgestellten Muster-Texte werden sorgfältig in Zusammenarbeit mit E-Recht 24 erstellt. Der Auftraggeber ist jedoch ausdrücklich damit einverstanden, dass die Verwendung dieser Mustertexte auf eigene Gefahr erfolgt. Stegemann Media übernimmt keine Haftung für die Verwendung dieser Mustertexte. Der Auftraggeber sichert außerdem zu, dass er über alle notwendigen Rechte an seiner Domain und seinem Firmennamen verfügt und keine Markenrechtsverletzungen begeht. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, bei der Bereitstellung von Inhalten das Heilmittelwerbegesetz zu beachten und nur solche Inhalte zu liefern, die zuvor anwaltlich geprüft wurden.

§12.2
Ist die Stegemann Media zur Erfüllung von Verträgen auf vom Auftraggeber empfohlene Dritte angewiesen, so wird für diese die Haftung nicht übernommen.

§12.3
Hat der Auftraggeber eine Zustimmung der betroffenen Projektmaterialien abgegeben, so übernimmt er die volle Verantwortung und Haftung.

§12.4
Haftungsfreistellung
(1) Der Auftraggeber sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er das oder die Werke entweder a) selbst erstellt hat oder b) die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
(2) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) an den vertragsgegenständlichen Inhalten geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
(3) Der Auftraggeber ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten – verpflichtet, die dem Auftragnehmer durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.

§13 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Webdesigner bei den im Vertrag festgelegten Leistungen beispielsweise durch fristgerechte Bereitstellung von Inhalten zu unterstützen. Es liegt beim Auftraggeber, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Rechte bezüglich der Inhalte gewährt sind. Bei konkreten Handlungsanweisungen des Auftraggeber ist dieser für die rechtliche Zulässigkeit der Umsetzung nach diesen Anweisungen durch die Stegemann Media verantwortlich.

Der Auftraggeber haftet selbst für die Richtigkeit der von ihm gemachten oder übermittelten Angaben, wie beispielsweise Preise, Termine, Texte, Übersetzungen. Er verpflichtet sich zur inhaltlichen Kontrolle der auf der Webseite eingebundenen Inhalte, insbesondere vor und nach der Veröffentlichung neuer oder veränderter Inhalte. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Stegemann Media von Ansprüchen freizustellen, die aus auf der Website falsch oder fehlerhaft dargestellten Angaben resultieren, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Auftraggeber verpflichtet vor Beginn der Leistungserbringung der Stegemann Media ein Back-Up zu machen und alle bestehenden Daten zu sichern. Im Falle eines Datenverlustes (z.B. durch Computerviren, im Verlauf eines technisch bedingten Upgrades der Seite / des CMS / der Datenbank / der PHP-Version) kann die Stegemann Media nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich die erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an diesen zu übermitteln. Die aus seinen Mitwirkungspflichten bzw. -handlungen entstehenden Kosten trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Änderungen von Stegemann Media innerhalb von 7 Tagen zu bestätigen oder Änderungswünsche mitzuteilen. Macht der Auftraggeber dies nicht in dieser Frist zählen die Änderungen als akzeptiert. Diese Mitteilungen müssen beidseitig per Mail mitgeteilt werden.

§14 Zustandekommen von Verträgen

§14.1
Der Vertragsschluss zwischen der Stegemann Media und dem Auftraggeber kann schriftlich oder fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) erfolgen.
§14.2
Fernmündlich kommen Verträge zwischen der Stegemann Media und dem Auftraggeber durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
§14.3
Sofern kein Nachbetreuungspaket vereinbart wurde, das Projekt abgeschlossen ist und dennoch weitere technische Änderungswünsche aufkommen, berechnet sich die Stegemann Media einen Stundensatz von 179€ netto für weitere Aufwendungen.

§15 Informationen zu den Förderungen
Ausgewählte Leistungen der Stegemann Media sind durch die L-Bank grundsätzlich förderfähig. Die Höhe der Förderung variiert und kann nicht von der Stegemann Media garantiert werden. Die Kosten für den Antrag der Förderung übernimmt der Kunde, unabhängig ob der Kunde diese Förderung erhält oder nicht. Die Stegemann Media ist für den technischen Part der Förderung verantwortlich, aber auch hier kann keine Haftung und Garantie übernommen werden, dass diese von der L-Bank akzeptiert wird. Der Kunde selbst muss vor Antragstellung die Rahmenbedingungen der Förderung prüfen und wird durch einen externen Berater unterstützt.

§15 Schlussbestimmungen
§15.1
Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen Stegemann Media und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist soweit möglich Karlsruhe.
§15.2
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam.

Letzte Aktualisierung: 05.08.2023 14.44 Uhr